Im Jahre 1778 schrieb der Schwabe Wekhrlin über die Gerichtsbarkeit in Bayern, "Der Bayer ist falsch, grausam, abergläubisch und verwegen. Nirgendwo trifft man mehr Räder, Galgen und Schergen an, als in Bayern. Hier sind die Landstraßen auf beiden Seiten mit Galgen bepflanzt, so wie sie in polizierten Ländern mit Maulbeerbäumen bepflanzt sind."
Harte Worte, welche Friedrich Nicolais in seiner "Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die Schweiz im Jahr 1781" zu erklären versuchte als er da schrieb: "Dieberey, Straßenraub und Mord sind daselbst viel häufiger als in anderen Ländern; die nicht, dass man hieraus sehr auf einen bösen Charakter des gemeinen Mannes, als vielmehr darauf schließen müsse, dass die Art ihn zu regieren und zu behandeln höchst unvollkommen und unzweckmäßig ist."
War das so? Wie sahen Rechtswesen und Urteile denn im Original aus? Wer dies erfahren wollte besucht uns auf der von Bernhard Weigl veranstalteten Schlossbelebung in Burgtreswitz. Am Sonntag saß der Pfleger nach Originalurteilen zu Gericht.